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Anwaltssozietät · Como · seit 1955

Rechtsanwälte in Como seit 1955 | Ferrara, Zappoli & Partners

Seit drei Generationen an der Seite von Privatpersonen, Familien und Unternehmen.

UNSERE KANZLEI

Rechtsanwälte in Como für Privatpersonen, Familien und Unternehmen

Ferrara, Zappoli & Partners ist eine Anwaltskanzlei mit Sitz in Como, gegründet 1955 und heute in dritter Generation tätig. Sieben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, drei davon bei den obersten Gerichten zugelassen, beraten Privatpersonen, Familien und Unternehmen in neun Rechtsgebieten: vom Zivil- über das Strafrecht, vom Arbeits- über das Gesellschaftsrecht bis hin zum Immobilien- und Erbrecht.

Unsere Arbeitsweise ist konsequent und verlässlich: für jedes Mandat eine feste Ansprechperson, verbindliche Reaktionszeiten und ein Kostenvoranschlag, der bei Mandatsannahme vereinbart wird. Wir treten vor den Gerichten in Como, Mailand und den lombardischen Provinzen auf; internationalen Mandanten steht der International Desk der Kanzlei mit Beratung auf Italienisch und Englisch zur Verfügung.

Die Anwälte der Kanzlei Ferrara, Zappoli & Partners in Como
Die Berufsträger der Kanzlei Ferrara, Zappoli & Partners
1955
Gründungsjahr
70+
Jahre Erfahrung
9
Tätigkeitsbereiche
IT · EN
Mehrsprachige Beratung

Tätigkeitsbereiche

Neun Tätigkeitsbereiche

Die Kanzlei berät und vertritt außergerichtlich wie vor Gericht in neun Rechtsgebieten. Jedes Gebiet wird von den Berufsträgern betreut, die darin täglich arbeiten.

01

Zivilrecht

Hoch spezialisierte Beratung und Vertretung außergerichtlich und vor Gericht, insbesondere in Vertrags-, Sachen- und Schuldrecht.

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02

Strafrecht

Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts, insbesondere Wirtschafts-, Kunst-, Verkehrs-, Bau- und Kulturgüterstrafrecht, einschließlich der Vertretung von Geschädigten.

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03

Arbeitsrecht

Beratung und Vertretung im privaten Arbeitsverhältnis: Begründung, Durchführung und Beendigung, Kündigungen, Disziplinarverfahren, Arbeitsunfälle, Wettbewerbsverbote.

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04

Handels- und Gesellschaftsrecht

Beratung italienischer und ausländischer Mandanten in laufenden gesellschaftsrechtlichen Fragen und bei außerordentlichen Transaktionen; Verhandlung und Gestaltung von Handelsverträgen.

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05

Immobilien- und Baurecht

Kauf- und Verkaufsverträge, auch für ausländische Käufer, Bankfinanzierungen, Steuern, Immobilienmakler, Baurecht, Wohnungseigentum und Mietverhältnisse, einschließlich Kurzzeitvermietung, B&B und Ferienhäusern.

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06

Ausgelagerte Rechtsabteilung

Laufende, exklusive und maßgeschneiderte rechtliche Betreuung in einer ständigen, unkomplizierten Beziehung, mit im Voraus vereinbarten Kosten.

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07

Familien- und Kindschaftsrecht

Trennung, Scheidung, Regelungen für nichteheliche Kinder, eingetragene Partnerschaften, Elternschaft, vermögensrechtliche Fragen zwischen Ehegatten, Verfahren zum Schutz von Personen, Minderjährigen und Familie.

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08

Erbrecht und Vermögensnachfolge

Beratung bei Planung und Abwicklung der Vermögensnachfolge, um die Übertragung auf die Erben auch steuerlich effizient zu gestalten.

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09

Versicherungs- und Verkehrsrecht

Vollständige Schadensabwicklung: Verkehrsunfälle, tödliche Unfälle, Arbeitsunfälle, Behandlungsfehler, Eigenschäden, Haftpflicht, Verkehrsordnungswidrigkeiten und Führerscheinmaßnahmen.

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International Desk

Rechtsberatung für internationale Mandanten in Italien

Seit über zwanzig Jahren begleitet die Kanzlei internationale Mandanten, die in Italien kaufen, investieren oder ihren Wohnsitz begründen. Der International Desk bündelt vier Arbeitsschwerpunkte — Immobilienrecht, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Wohnsitz und Steuern in Italien, Erbrecht und Zivilrecht — mit Beratung auf Italienisch und Englisch, auf Wunsch auch aus der Ferne für Mandanten im Ausland. Wo es das Vorhaben erfordert, arbeiten wir mit Notaren, Steuerberatern und den vertrauten Beratern der Mandantschaft im Heimatland zusammen.

International Desk entdecken
Historische Villen am Ufer des Comer Sees im Abendlicht — International Desk von Ferrara, Zappoli & Partners.

Unsere Arbeitsweise

Vom ersten Kontakt bis zum Mandat

01

Erster Kontakt

Telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Wir erfassen die wesentlichen Eckpunkte des Falls und vereinbaren innerhalb verbindlicher Reaktionszeiten einen Termin, in der Kanzlei oder per Videokonferenz.

02

Das Beratungsgespräch

Es findet unmittelbar mit der Anwältin oder dem Anwalt statt, die oder der das Mandat führen wird, ausgehend von den vorliegenden Unterlagen. Am Ende des Gesprächs stehen die rechtliche Ausgangslage, die möglichen Strategien und die zu wahrenden Fristen klar fest.

03

Das Mandat

Bei Mandatsannahme erstellen wir einen individuellen Kostenvoranschlag nach den italienischen anwaltlichen Gebührenparametern: nach Stundensatz, als Pauschalhonorar oder als Vereinbarung für laufende Betreuung.

Fachbeiträge

Aktuelles aus der Kanzlei

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wie läuft das erste Gespräch ab?

Das erste Gespräch dauert in der Regel fünfundvierzig bis sechzig Minuten und findet in unseren Kanzleiräumen an der Piazza Alessandro Volta 33 in Como oder per Videokonferenz statt. Ausgehend von den vorliegenden Unterlagen bestimmen wir die Fragestellung und die möglichen Handlungsoptionen. Die Kosten der Beratung werden bei der Terminvereinbarung mitgeteilt; Kartenzahlung ist möglich.

Welche Unterlagen soll ich mitbringen?

Hilfreich sind alle Unterlagen zum Sachverhalt: Verträge, Schriftwechsel — auch E-Mails und Nachrichten aus Messenger-Diensten —, zugestellte gerichtliche Schriftstücke, Buchhaltungs- oder Gesellschaftsunterlagen, Gutachten und Registerauszüge. Auch unvollständige Unterlagen sind wertvoll: Sie erlauben es, Fristen und mögliche Eilbedürftigkeit sofort zu prüfen. Im Zweifel bringen Sie lieber mehr mit.

Wie werden die Honorare bestimmt?

Die Honorare werden bei Mandatsannahme durch einen individuellen Kostenvoranschlag vereinbart, der den ministeriellen Gebührenparametern der Anwaltschaft entspricht und dem Streitwert, der Komplexität, der Dringlichkeit sowie der Zahl der behandelten Fragen angemessen ist. Wir arbeiten nach Stundensatz, mit Pauschalhonoraren oder mit Vereinbarungen über laufende Betreuung für Unternehmen.

Wie schnell erhalte ich eine Antwort auf meine Anfrage?

Jede Anfrage erhält in der Regel innerhalb von zwei Werktagen eine erste Rückmeldung mit Angabe der zuständigen Anwältin oder des zuständigen Anwalts und der nächsten Schritte. Steht eine Frist unmittelbar bevor, ist ein Anruf vorzuziehen: So lässt sich die Dringlichkeit sofort einschätzen. Die Kanzlei berät auf Italienisch und Englisch.

Empfangen Sie ausschließlich nach Terminvereinbarung?

Ja. Die Kanzlei empfängt ausschließlich nach Terminvereinbarung, montags bis freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 19:00 Uhr. Termine lassen sich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular vereinbaren und können in der Kanzlei oder per Videokonferenz stattfinden, damit jedem Mandanten die volle Aufmerksamkeit zuteilwird.

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Ein erstes vertrauliches Gespräch, um gemeinsam den wirksamsten Weg zu ermitteln.

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